Zollbestimmungen
Die Kanarischen Inseln sind steuerliche Sondergebiete.
Daher gelten dieselben Einfuhrbestimmungen, wie wenn aus einem »Nicht EU-Land« Waren importiert beziehungsweise exportiert werden.
Ausführlichere Information hält der deutsche Zoll bereit.
Tel.: 035 144 834 510
Fax: 035 144 834 590
E-Mail: info.privat(at)zoll.de
Homepage: www.zoll.de
Die Reisefreigrenzen bei der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind unter anderem:
Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)
- 200 Zigaretten
- oder 100 Zigarillos
- oder 50 Zigarren
- oder 250 g Tabak
Alkoholika (nur für Personen ab 17 Jahren)
- ein Liter destillierte Getränke oder Spirituosen mit mehr als 22 % Alkoholgehalt
- oder zwei Liter destillierte Getränke, Spirituosen, Aperitifs aus Wein mit einem Alkoholgehalt von max. 22 %
- oder zwei Liter Schaumwein oder Likörwein und zwei Liter sonstiger Wein
- Vier Liter nicht schäumende Weine
- 16 Liter Bier
- 50 Gramm Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette
Arzneimittel
- Persönlicher Bedarf des Reisenden
Kraftstoffe (für jedes Motorfahrzeug)
- Die im Hauptbehälter befindliche Menge
- Bis zu zehn Liter in einem tragbaren Reservebehälter
Andere Waren
- Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
- Für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von 430 Euro
- Für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro