Zollbestimmungen

Die Kanarischen Inseln sind steuerliche Sondergebiete.

Daher gelten dieselben Einfuhrbestimmungen, wie wenn aus einem »Nicht EU-Land« Waren importiert beziehungsweise exportiert werden.

Ausführlichere Information hält der deutsche Zoll bereit.

Tel.: 035 144 834 510
Fax: 035 144 834 590 
E-Mail: info.privat(at)zoll.de
Homepage: www.zoll.de

Die Reisefreigrenzen bei der Einreise aus Ländern außerhalb der Europäischen Union sind unter anderem:

Tabakwaren (nur für Personen ab 17 Jahren)

  • 200 Zigaretten
  • oder 100 Zigarillos
  • oder 50 Zigarren
  • oder 250 g Tabak  

Alkoholika (nur für Personen ab 17 Jahren)

  • ein Liter destillierte Getränke oder Spirituosen mit mehr als 22 % Alkoholgehalt
  • oder zwei Liter destillierte Getränke, Spirituosen, Aperitifs aus Wein mit einem Alkoholgehalt von max. 22 %
  • oder zwei Liter Schaumwein oder Likörwein und zwei Liter sonstiger Wein
  • Vier Liter nicht schäumende Weine
  • 16 Liter Bier
  • 50 Gramm Parfüm oder 0,25 Liter Eau de Toilette

Arzneimittel

  • Persönlicher Bedarf des Reisenden

Kraftstoffe (für jedes Motorfahrzeug)

  • Die im Hauptbehälter befindliche Menge
  • Bis zu zehn Liter in einem tragbaren Reservebehälter

Andere Waren

  • Bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro
  • Für Flug- bzw. Seereisende bis zu einem Warenwert von 430 Euro
  • Für Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro