Leitfaden für barrierefreies Reisen ins Ausland

Hinweise

  • Je nach Krankheitsgeschichte sollte man die benötigten Medikamente selbstverständlich selbst mitbringen.
  • In den meisten Urlaubsorten werden Vergünstigungen für Behinderte angeboten.
  • Besitzt man einen Schwerbehindertenausweis, so kann man diesen vom zuständigen Versorgungsamt in mehrere Sprachen übersetzen lassen. Somit erlangt der Pass eine internationale Gültigkeit, welche von vielen Anbietern im Ausland akzeptiert wird.
  • Sollten Sie auf eine Begleitung während des Urlaubes angewiesen sein, könnte folgende Information interessant sein:  
    »Körperbehinderte, die auf eine ständige Begleitung angewiesen sind, können die bei Urlaubsreisen entstandenen Mehraufwendungen für eine Begleitperson steuerlich absetzen!«  
    (Urteil des Bundesfinanzhofs in München (Az.: II R 58/98) 
    Nähere Informationen erhält man beim zuständigen Finanzamt.